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Ventilatoren

 

Ventilatoren nach ATEX

 

Seit dem 1. Juli 2003 gelten in explosionsgefährdeten Bereichen die     ATEX Normen.                               

Die Radialventilatoren der Baureihe CMV, CMMV, CRDV, CHVS und CHVN entsprechen den ATEX Vorschriften für Zone 1 und 2.

Diese Ventilatoren werden mit einem für ganz Europa gültigen Zertifikat ausgeliefert. Dadurch wird die Konformität zu den ATEX Normen durch eine akkreditierte Prüfstelle bestätigt. Für die Motoren liegt auch eine entsprechende Baumusterprüfbescheinigung des Herstellers bei.

Geltungsbereiche:

Die Einteilung der jeweiligen Ex-Zonen nach ATEX muss durch den Betreiber erfolgen.

Zone 1 / Gerätekategorie 2                                                                                                          in diesem Bereich ist damit zu rechnen, das gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt z.B. in begehbaren Räumen. Hierfür sind sowohl das Gehäuse, als auch das Laufrad aus PP-el-s gefertigt. Der Motor ist in EEx e II T3 oder EEx de II T4 ausgeführt.

Zone 2 / Gerätekategorie 3                                                                                                        in diesem Bereich ist damit zu rechnen, das gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und dann kurzzeitig auftritt z.B. überall wo vor allem Schutz vor Havarie notwendig ist. Hierfür wird das Laufrad in PP-el-s gefertigt. Der Motor ist in EEx nA II T3 ausgeführt.

Kennzeichnung:

Die EG-Konformitätsaussage mit der Nummer QS 2004 ATEX 20.. X bezieht sich auf Konzeption und Bau des Ventilators gemäss Richtlinie 94/9/EG. Die Kennzeichnung des Ventilators (Typnschild) muss die folgenden Angaben enthalten:

EX II 2 G cT3 (Zone 1)   bzw.   EX II 3 G cT3 (Zone 2)





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